FAQ

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Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für Sie die häufig gestellten Fragen (FAQ) von Besuchern dieser Website sowie unsere Antworten darauf aufgelistet. Sollten Sie zu Ihrer Frage auf dieser Seite keine Antwort finden, können Sie unter dieser Adresse Kontakt zu uns aufnehmen.

Pro Tag kann ein/e erfahrene/r Übersetzer/in je nach Schwierigkeitsgrad etwa sieben Normseiten übersetzen.
Wir verwenden leistungsfähige Übersetzungswerkzeuge (z.B. Trados) mit ausgereiften Terminologie-Datenbanken. Die Nachbearbeitung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, d.h. alle Übersetzungen werden von Muttersprachlern korrekturgelesen.
In der Regel nicht, da unsere Referenzliste, die wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen lassen, für die Zufriedenheit unserer langjährigen Kunden spricht. Sollte jedoch im Spezialfall projektbedingt eine Probeübersetzung notwendig sein, sprechen Sie uns bitte an.
Bei einer beglaubigten Übersetzung schreibt der Gesetzgeber die Vorlage des Originals beim Übersetzer vor. Sie können die Dokumente per Post (Einschreiben) schicken oder persönlich vorbeibringen. Die Übersetzung erhalten Sie per Post zurück oder Sie holen sie persönlich ab.
Abgerechnet wird per Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen). Im Ausland wird öfter pro Wort abgerechnet.
Honorarordnungen gibt es nur für Behörden. Unsere Preisgestaltung unterliegt den Gesetzen der freien Marktwirtschaft. Unsere Preise sind marktgerecht und entsprechen unserem hohen Qualitätsstandard. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne eine Preisinformation.

Adressen

  • Büro München:
    Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München

  • Büro Kirchheim:
    Veilchenweg 2, 85551 Kirchheim b. München

Kontakte

  • Telefon +49-89-9043280

  • Telefax: +49-89-9035455

  • Mobil: +49-170-9043280

  • E-Mail: info@hunlingua.de