Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen Ungarisch-Deutsch und Deutsch-Ungarisch

Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für Deutsch-Ungarisch und Ungarisch-Deutsch in Bayern, Baden-Württemberg und Saarland übernehmen wir gerne die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden aus oder in die ungarische Sprache.

Welche Dokumente müssen beglaubigt werden? In der Regel alle Urkunden, die für amtliche Zwecke übersetzt und registriert werden, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Namensänderungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Führerscheine, ärztliche Atteste, Testamente, Zeugnisse, Diplome, Geschäftsverträge und sonstige Dokumente, für die die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.

Wussten Sie schon? Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass wir die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bescheinigen müssen, ist es unabdingbar, dass Originalexemplar in der Hand zu halten. Ob das nun persönlich erfolgt oder per Einschreibebrief, bleibt Ihnen überlassen. Dasselbe gilt für die Entgegennahme Ihrer Originalurkunde und Übersetzung.

In dringenden Fällen sind wir in der Lage, die gewünschten Übersetzungen praktisch postwendend zu liefern.

Weitere Informationen oder die Möglichkeit eines Kostenvoranschlags erhalten Sie, wenn Sie uns eine E-Mail schicken. Sie können uns auch unter +49 89 904 32 80 anrufen.

Adressen

  • Büro München:
    Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München

  • Büro Kirchheim:
    Veilchenweg 2, 85551 Kirchheim b. München

Kontakte

  • Telefon +49-89-9043280

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